Konditionen
Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin kann ich über die Grundversicherung abrechnen.
Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) die Kosten für psychologische Psychotherapie, sofern sie auf Anordnung eines Arztes erfolgt.
Sollten Sie keine Abrechnung über Ihre Krankenkasse wünschen, können Sie alternativ als Selbstzahler eine Behandlung aufnehmen. Hierfür ist keine ärztliche Überweisung notwendig, die Behandlung bleibt dadurch unabhängig von Ihrer Krankenkasse und Versicherungsmodell und das gesamte Leistungsspektrum - von Coaching bis Psychotherapie - kann abgedeckt werden.
Bei Verhinderung kann ein Termin bis 48 h vor der vereinbarten Zeit kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.